Auszüge aus dem Liegenschaftskaster
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir berechtigt amtliche Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster für unsere Kunden zu erstellen.
Das Liegenschaftskataster ist das öffentliche Register welches die Flurstücke und Gebäude landesweit nachweist. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.
Gemäß §12 Abs. 1 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz sind wir berechtigt für unsere Kunden amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftkataster zu erstellen. So ist beispielsweise im Bauantragsverfahren regelmäßig ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte vom Bauherren vorzulegen.
Folgende Auskünfte können wir für Sie tagesaktuell und unverzüglich (Digital und Analog) zur Verfügung stellen:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (früher Flur- oder Katasterkarte genannt)
- Flurstücksnachweis (enthält Informationen wie Lage, Fläche, Nutzungen für jeweils ein Flurstück)
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis (enthält Informationen wie Lage, Fläche, Nutzungen sowie Angaben zum Eigentümer für jeweils ein Flurstück)
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken – Bauwerberliste (enthält Informationen für jeweils ein Flurstück mit Eigentümerangaben zu den benachtbarten Flurstücken)